Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erbschafts- und Schenkungssteuer müssen zu Lebzeiten, insbesondere bei Grundstücksübertragungen, ausreichend berücksichtigt werden.

Durch lebzeitige Verfügungen und Verfassungen von Testamenten können erhebliche Steuerbelastungen vermieden.

So führt das sog. Berliner Testament in einer Vielzahl der Fälle nicht zu der gewünschten Lösung, sondern vielmehr zu einem höheren Steueraufkommen.

Häufig wird übersehen, dass die gesetzliche Erbfolge in den meisten Fällen die schlechteste aller möglichen Regelungen, insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten, ist.

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