Rücknahme von Testamenten aus der amtlichen Verwahrung

Sie können Ihr amtlich verwahrtes Testament jederzeit wieder aus der Verwahrung zurücknehmen. Dafür müssen Sie jedoch unbedingt persönlich erscheinen (bei gemeinschaftlichen Testamenten: beide Ehegatten/Lebenspartner). Die Rücknahme aus der Verwahrung ist kostenfrei.
Es ist ratsam, von Zeit zu Zeit zu überprüfen, ob ein bei dem Nachlassgericht verwahrtes Testament nicht inzwischen bereits überholt ist. Jedes bei dem Nachlassgericht hinterlegte Testament muss nach dem Tode eröffnet und den Beteiligten bekannt gegeben werden, unabhängig davon, ob es der Inhalt noch immer Sinn macht oder wirksam ist; z. B. bei Vorversterben eines Bedachten.

Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.

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