Betreuerbestellung

Kann ein Volljähriger auf Grund einer

1. psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung (subjektive Betreuungsvorraussetzungen)

2. seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen (objektive Betreuungsvorraussetzungen),

so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.

Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.

Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
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