Nachlassabwicklung und Bestattung

Unmittelbar nach dem Erbfall ist in der Regel für die Erben eine Vielzahl von Dingen bezüglich des Nachlasses zu regeln. Ist ein Erbe bekannt, so hat sich dieser um die Nachlassabwicklung zu kümmern. Die Angehörigen sind grundsätzlich verpflichtet für eine angemessene Bestattung zu sorgen, und zwar unabhängig davon, ob sie Erben geworden sind. Kümmern sie sich nicht, so kann durch die zuständige Behörde eine Zwangsbestattung vorgenommen. Die Kosten werden dann anschließend den Angehörigen in Rechnung gestellt. Die Bestattungskosten sind grundsätzlich vom Erben zu erstatten.

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