Die fehlende Benennung oder Erwähnung in einem Vermächtnis führt nicht zu Enterbung

In der Nichterwähnung eines Erbprätendenten im Rahmen einer Testierung, die sich auf die Zuwendung von einzelnen Nachlassgegenständen beschränkt ohne dass eine Gesamtverteilung des Nachlasses erfolgt, ist dessen (etwaige) Enterbung durch den Erblasser nicht angedeutet; vgl. OLG München, Beschluss vom 19.02.2020, 31 Wx 231/17,  in BeckRS 2020, 2909

 

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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers grundsätzlich entgegen. Anders kann es sein, wenn Zweifel an der Wirksamkeit oder Fortdauer der Vollmacht bestehen sowie wenn der Bevollmächtigte ungeeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seine Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (BGH FamRZ 2018, 1189 = MDR 2018, 742; FamRZ 2018, 1110 = MDR 20218, 742).

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