Friedhofsunterhaltungsgebühren sind Nachlasserbenschuld

Friedhofsunterhaltungsgebühren begründen eine Nachlasserbenschuld und begründen einen Ersatzanspruch nach § 1978 Abs. 3 BGB gegenüber dem Nachlass; vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.02.2020, 3 U 31/18, BeckRS 2020, 3897

 

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