Die Testamentsvollstreckung gewährleistet –richtig eingesetzt– eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses und verhindert insbesondere Streitigkeiten zwischen Erben und Vermächtnisnehmern.
Sind minderjährige Erben vorhanden, ist die Testamentsvollstreckung ein „Muss“. Wir als Testamentsvollstrecker ermöglichen eine zügige und korrekte Abwicklung des Nachlasses.
Wir beraten und vertreten Sie bei der Testamentsvollstreckung und wehren unberechtigte Schadensersatzforderungen gegen Testamentsvollstrecker ab. Wird z. B. ein Erbe durch als Testamentsvollstrecker eingesetzte Verwandte benachteiligt oder ihm keine Auskunft gegeben, wahren wir auch seine Interessen gegenüber dem Testamentsvollstrecker und setzen diese durch.
Wenn Sie weitere sachkundige Hilfe benötigen, empfehlen wir Ihnen eine Erstberatung.
Bei weiteren Fragen helfen wir gerne weiter.
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